Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Informationen zur Wahl
- Allgemeine Informationen
- Wahlrecht/Wählerverzeichnis
- Wahlbenachrichtigung
- Öffnungszeiten der Wahllokale
- Briefwahl
- Wahlinformationen für Menschen mit Behinderung
- Behindertengerechte Wahlgebäude
Allgemeine Informationen
Der Gemeinderat hat am 3. April 2008 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder zu beschließen, dass eine Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist, der Entscheidung der Bürger unterstellt wird. (§ 21 Abs. 1 Gemeindeordnung).
Es wird daher ein Bürgerentscheid zu der Frage durchgeführt:
„Sind Sie für den Erhalt der 610 sozialgebundenen Wohnungen in der Emmertsgrundpassage als städtische Wohnungen im Besitz der städtischen Wohnungsbaugesellschaft (GGH)?“
Die Abstimmung findet am Sonntag, den 13. Juli 2008 statt.
Bei einem Bürgerentscheid handelt es sich rechtlich gesehen nicht um eine Wahl, sondern um eine Abstimmung. Zum besseren Verständnis werden jedoch nachfolgend der vertraute Begriff Wahl und die davon abgeleiteten Begriffe verwendet.
Ein Bürgerentscheid ist erst dann erfolgreich, wenn er ein Quorum von 25 Prozent erreicht. Das Gesetz schreibt vor: Mindestens 25 Prozent der zur Abstimmung berechtigten Einwohner müssen die gestellte Frage mit Ja oder Nein beantworten. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet.
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Wahlrecht - Wer kann wählen?
Wahlberechtigt bei dem Bürgerentscheid sind alle Heidelberger Bürgerinnen und Bürger, die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Bürger/in ist, wer Deutsche/r im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der EU ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnung in der Stadt Heidelberg wohnt. Wer das Bürgerrecht in Heidelberg durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung verloren hat und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder zuzieht oder die Hauptwohnung begründet, ist mit der Rückkehr Bürger; allerdings muss das Bürgerrecht bereits vor Wegzug beziehungsweise Verlegung der Hauptwohnung bestanden haben.
Wählerverzeichnis
Formale Voraussetzung zur Ausübung des Wahlrechts ist grundsätzlich die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Die Grundlage bei der Erstellung des Wählerverzeichnisses bildet das Melderegister der Stadt Heidelberg.
Bürger/innen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Stadtgebiet von Heidelberg verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr wahlberechtigt. Wahlberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahltag noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur auf schriftlichen Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen beziehungsweise erhalten einen Wahlschein.
Unionsbürger/innen, die nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag haben Unionsbürger/innen eine Versicherung an Eides Statt mit der Erklärung nach § 3 Absätze 3 und 4 der Kommunalwahlordnung anzuschließen.
Vordrucke für die Antragstellung sind in allen Bürgerämtern (siehe Linkliste rechts) erhältlich.
Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis zum Sonntag, den 22. Juni 2008, beim Bürgeramt eingehen. Wahlscheinanträge für Rückkehrer/innen können bis Freitag, den 11. Juli 2008, 18 Uhr beim Bürgeramt gestellt werden.
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Wahlbenachrichtigung
Spätestens am 21. Tag vor der Wahl (22. Juni 2008) erhalten die Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Heidelberg eingetragen sind, eine Wahlbenachrichtigungskarte. Das Stadtgebiet Heidelberg ist insgesamt in 58 Wahlbezirke eingeteilt. Auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist vermerkt, in welchem Wahlbezirk und welchem Wahlraum jeder Wahlberechtigte seine Stimme abgeben kann.
Die Wahlbenachrichtigungskarte sollte zusammen mit dem Personalausweis/Reisepass zur Stimmabgabe mitgebracht werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ist ein Briefwahlantrag abgedruckt.
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Öffnungszeiten der Wahllokale
Die Wahllokale sind am Tag des Bürgerentscheids von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.
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Briefwahl
Wer an den Wahlsonntagen verreist ist oder aus anderen wichtigen Gründen nicht in sein Wahllokal gehen kann, hat wie bei den vergangenen Wahlen die Möglichkeit, einen Wahlschein beziehungsweise Briefwahlunterlagen zu beantragen. Ein Wahlschein berechtigt zur Stimmabgabe in jedem beliebigen Wahllokal der Stadt Heidelberg. Diese Unterlagen können persönlich oder schriftlich in jedem Bürgeramt (siehe Linkliste rechts) während den Öffnungszeiten beantragt und auch gleich abgeholt werden. In jedem Bürgeramt kann dann auch gleich gewählt werden.
Die Verteilung der Briefwahlunterlagen ist aus organisatorischen Gründen frühestens ab dem 9. Juni 2008 möglich. Briefwahlunterlagen können auch online ab dem 11. Juni 2008 beantragt werden.
Hierzu benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte, die bis spätestens 22. Juni 2008 zugestellt werden. Der Antrag muss bis spätestens Freitag, 11. Juli 2008, 18 Uhr bei der Wahldienststelle vorliegen.
Wer für einen anderen einen Antrag stellt oder die Unterlagen in Empfang nehmen will, muss jeweils schriftlich dafür bevollmächtigt sein.
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Wahlinformation für Menschen mit Behinderung
Auch für den Bürgerentscheid sind für behinderte Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen zahlreiche Heidelberger Wahlräume ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe zugänglich. Personen, die in einem solchen Wahlraum wählen möchten, ohne dort wahlberechtigt zu sein, müssen allerdings einen Wahlschein beim Bürgeramt beantragen. Mit dem Wahlschein können Sie dann in jedem beliebigen Wahllokal wählen.
Selbstverständlich besteht auch die einfache Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.
Die Unterlagen können persönlich in jedem Bürgeramt während der Öffnungszeiten mit der Wahlbenachrichtigungskarte beantragt und abgeholt werden. In jedem Bürgeramt kann auch gleich gewählt werden.
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Behindertengerechte Wahlgebäude
Wahlbezirke |
Wahlgebäude |
Anschrift |
---|---|---|
001-01 |
Grundschule Schlierbach, Turnhalle (Aufzug mit Bedienpersonal) |
Schlierbacher Landstraße 23 |
002-01 | Rathaus, Zimmer 9/10 | Marktplatz 10 |
004-08 | Willy-Hellpach-Schule, Zimmer 122 |
Römerstraße 77 |
005-01 | Englisches Institut, Zimmer 603 und 604 | Rheinstraße 14 |
006-01 006-02 |
Eichendorffhalle | Heidelberger Straße 50 bis 52 |
006-03 |
Internationale Gesamtschule Heidelberg, Mensa |
Baden-Badener-Straße 14 |
007-01 |
Kurpfalzschule, Zimmer 1 |
Schäfergasse 18 |
007-03 |
Robert-Koch-Schule, Zimmer 2 |
Königsberger Straße 2a |
008-01 |
Albert-Schweitzer-Schule, Zimmer 4 |
Schwanenweg 3 |
009-01 |
Fröbelschule, Sporthalle |
Mannheimer Strraße 217, Eingang Wundtstraße |
009-04 |
Johannes-Gutenberg-Schule, Pausenhalle |
Mannheimer Straße 21 |
010-03 |
Tiefburgschule, Turnhalle (Aufzug mit Bedienpersonal) |
Kriegsstraße 14 |
010-04 |
Tiefburgschule, Pausenhalle |
An der Tiefburg |
010-06 |
Bürgeramt Handschuhsheim |
Dossenheimer Landstraße 13 |
013-01 |
Grundschule Emmertsgrund, Zimmer 203 |
Forum 1 |
014-04 |
Steinbachhalle, Aula |
Am Fürstenweiher 40 |
010-01 |
Heiligenbergschule, Pavillon, Zimmer 5 |
Berliner Straße 100 |
Bürgerinnen und Bürger, deren Wahlgebäude nicht behindertengerecht zugänglich ist, haben die Möglichkeit, einen Wahlschein beziehungsweise Briefwahlunterlagen zu beantragen. Ein Wahlschein berechtigt zur Stimmabgabe in jedem beliebigen Wahllokal der Stadt Heidelberg.
Diese Unterlagen können persönlich in jedem Bürgeramt während den Öffnungszeiten abgeholt oder mit der Wahlbenachrichtigungskarte beantragt werden. In jedem Bürgeramt kann dann auch gleich gewählt werden. Der Antrag muss bis spätestens Freitag, 11. Juli 2008, 18.00 Uhr, bei der Wahldienststelle vorliegen.
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