Neues Namensrecht ab dem 01. Mai 2025
Zum 1. Mai 2025 tritt das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts in Kraft. Dieses Gesetz schafft zahlreiche neue Möglichkeiten zur Namensführung – für Ehegatten, Lebenspartner, Kinder sowie für die Änderung bestehender Namen.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz.
Wichtige Informationen im Überblick:
Geltungsbereich: Das neue Namensrecht gilt grundsätzlich für Personenstandsfälle (z. B. Geburt, Heirat), die ab dem 1. Mai 2025 eintreten.
Rückwirkende Anpassung: In vielen Fällen können auch bereits bestehende Namen an das neue Recht angepasst werden.
Persönliche Vorsprache erforderlich: Die Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung erfordert einen Termin beim Standesamt. Je nach Fall kann die Zustimmung weiterer Personen notwendig sein.
Detaillierte Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie unter den unten aufgeführten Lebenslagen.
- Namensführung neugeborenes Kind
- Namensführung der Ehegatten und Lebenspartnern
- Namensänderung und Namenserklärung
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