Informationen zur Bewerbung gibt es auch in einfacher Sprache. mehr dazu
Wahl 2024
des Beirates von Menschen mit Behinderung
Seit März 2008 hat die Stadt Heidelberg einen Beirat von Menschen mit Behinderungen (bmb). Damit gibt es für die über 20.000 Menschen mit Behinderung, die in Heidelberg wohnen, eine kontinuierliche kommunale Interessenvertretung.
Der bmb ist Ansprechpartner für die Stadtverwaltung und setzt sich für die Interessen von Menschen mit Behinderung ein.
Da die Wahlperiode des bmb an die des Gemeinderat geknüpft ist, finden 2024 Neuwahlen statt.
Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie im Folgenden:
Um als Mitglied in den Beirat von Menschen mit Behinderung berufen werden zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein
Sie müssen mit Hauptwohnsitz in Heidelberg wohnen
Sie müssen selbst dem Kreis der Menschen mit Behinderung (Grad der Behinderung von mindestens 30) angehören oder
eine Angehörige oder ein Angehöriger eines minderjährigen Kindes mit Behinderung (Grad der Behinderung mindestens 30) sein
Wichtige Termine
Im Vorfeld zu der Wahl finden folgende Veranstaltungen statt:
Montag, 29. April 2024, 17 Uhr im Forum am Park, Infoveranstaltung für interessierte Bewerberinnen und Bewerber
Montag, 13. Mai 2024, 17 Uhr im Neuen Sitzungssaal, Rathaussitzung des bmb, Interessierte können als Besucher an der Sitzung teilnehmen und sich bereits ab 16.30 Uhr zum bmb informieren
Dienstag, 18. Juni 2024, 17 Uhr im Neuen Sitzungssaal, Wahl der neuen bmb Mitglieder
Montag, 24. Juni 2024, 17 Uhr im Neuen Sitzungssaal, Rathaussitzung des bmb
Montag, 15. Juli 2024, 17 Uhr im Forum am Park, Infoveranstaltung für gewählte bmb Mitglieder
Wahlverfahren
Genau genommen ist die Wahl des bmb keine richtige Wahl, sondern eine Berufung.
Eine Wahlkommission wählt die Mitglieder für den bmb aus den Bewerbungen aus und schlägt diese dem Gemeinderat vor. Danach erfolgt die Berufung der Mitglieder des bmb durch den Gemeinderat. Die Wahlkommission besteht aus:
sechs Mitgliedern des Gemeinderats
der Dezernentin für Soziales, Bildung, Familie und Chancengleichheit
der Kommunalen Behindertenbeauftragten
den bisherigen Vorsitzenden des bmb
der Leitung des Arbeitskreises barrierefreies Heidelberg (AKB)
zwei Vertretungen der Regionalen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen
Im Interesse einer repräsentativen Zusammensetzung ist je ein Platz des Beirats von Menschen mit Behinderung für folgende Behinderungen reserviert:
eine Angehörige oder ein Angehöriger eines minderjährigen Kindes mit Behinderung
Die Bewerberinnen und Bewerber entscheiden selbst für welche Behinderungsart sie kandidieren.
Die weiteren sieben Plätze werden nach Anzahl der Gesamtstimmen vergeben. Ausnahme: Angehörige minderjähriger Kinder mit Behinderung erhalten nur einen Platz über die Quote, aber keinen weiteren Sitz über die Gesamtzahl der Stimmen.
Die Dauer der Berufung ist zeitlich befristet und orientiert sich an der Amtszeit des Gemeinderats. Sie beträgt also fünf Jahre.