Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
Das Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie ist zuständig für Umweltschutzaufgaben in der Stadt. Das Aufgabenspektrum reicht von Klimaschutz, Natur- und Landschaftsschutz, Gewässerschutz, Wasserrecht bis zu Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht.
Hier finden Sie detaillierte Informationen wie Ansprechpartner*innen und Öffnungszeiten des Amtes für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie.
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Aktuelle Bekanntmachungen
Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g
Die Weisse Flotte Heidelberg GmbH & Co. KG beantragte die Wiedererteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zum weiteren Betrieb der errichteten Landestelle für Personenschiffe am rechten Neckarufer, Neckar-km 26.42.
Es handelt sich um eine Landestelle im Sinne des § 14 Abs. 1 Ziff. 1 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG), deren Errichtung und Betrieb einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bedarf.
Die zur Durchführung des Verfahrens erforderlichen Unterlagen wurden beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt Heidelberg eingereicht.
Die Stadt Heidelberg - Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie - führt als untere Wasserbehörde ein förmliches Erlaubnisverfahren gemäß § 93 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) durch. Die Öffentlichkeit ist nach Maßgabe der §§ 93 Abs. 1 WG, 27a und 72 bis 76 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) zu beteiligen. Das Vorhaben wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag liegt
von Donnerstag, den 19.02.2026 bis einschließlich Donnerstag, den 19.03.2026 bei der
Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Prinz Carl, Korn-
markt 1, 69117 Heidelberg, Zimmer 2.07, 2. OG
während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Wir bitten um eine Voranmeldung.
Die öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung ist ebenfalls ab sofort sowie der zur Einsicht ausliegende Antrag mit Unterlagen ab dem 19.02.2026 auf der Internetseite der Stadt Heidelberg unter https://www.heidelberg.de/HD/Rathaus/Amt+fuer+Umweltschutz_+Gewerbeaufsicht+und+Energie.html
einsehbar. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht bei der Stadt Heidelberg ausgelegten Unterlagen.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, wird darauf hingewiesen, dass
etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen danach, also vom 19.02.2026 bis einschließlich 02.04.2026 bei der Stadt Heidelberg – Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Prinz Carl - Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg – schriftlich oder elektronisch (E-Mail-Postfach: wasserbehoerde-einwendungen@heidelberg.de) erhoben werden können.
Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) einzulegen, können innerhalb der o. g. Frist Stellungnahmen abgeben.
Das Einwendungsschreiben bzw. die Stellungnahme muss unterschrieben sein und die vollständige Adresse des Einwenders bzw. der Vereinigung enthalten.
über die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen in einem Erörterungstermin verhandelt wird und
die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind,
bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann.
nicht fristgemäß erhobene Einwendungen sowie Stellungnahmen von Vereinigungen ausgeschlossen sind, sofern sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen,
Gleichförmige Eingaben (mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte) werden nach §§ 17, 18 und 19 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes behandelt. Danach ist bei solchen Angaben erforderlich, dass auf jeder mit mindestens einer Unterschrift versehenen Seite derjenige Unterzeichner, der die übrigen vertreten soll, mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist.Gleichförmige Eingaben, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, können unberücksichtigt bleiben. Das gilt bei gleichförmigen Einwendungen auch insoweit, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an den Vorhabenträger im Rahmen des Verfahrens, wird auf die Datenschutzerklärung der Stadt Heidelberg verwiesen. Diese kann unter https://www.heidelberg.de/hd,Lde/HD/service/Datenschutz.html abgerufen werden.
Heidelberg, den 06.02.2026
Stadt Heidelberg
Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
-untere Wasserbehörde-