Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Gutachterausschuss
Gaisbergstraße 7
69115 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-2 49 00

Zur Ämterseite

Kaufpreissammlung

Anonym und wertermittlungsorientiert

Der Grundstücksmarkt – ein Resultat aus Angebot und Nachfrage – wird in der Kaufpreissammlung abgebildet. Sie besteht aus der anonymisierten und wertermittlungsorientierten Erfassung aller Grundstücksverkäufe von Heidelberg und aus deren Auswertung. 

Auskunftspflicht

Nach § 195 BauGB wird jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Zuge des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, von der beurkundenden Stelle (Notar) in Abschrift dem Gutachterausschuss zugeschickt. Dies gilt auch für Enteignungsbeschlüsse, Zuschläge in Zwangsversteigerungsverfahren u.ä.

Aktuell und marktnah

Durch die Kaufpreissammlung erhält der Gutachterausschuss einen umfassenden Überblick über das Grundstücksmarktgeschehen. Nur dadurch sind die Aufgaben, die dem Gutachterausschuss nach dem BauGB zugewiesen sind, aktuell und marktnah zu erfüllen.

Einblick in die Kaufpreissammlung haben nur die Mitarbeiter der Geschäftsstelle und die Mitglieder des Gutachterausschusses im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Ausschuss.

Fragebogen an Käufer

Angaben zur verkauften Immobilie, die nicht im Kaufvertrag erfasst, für eine Auswertung jedoch unbedingt notwendig sind, werden per Fragebogen von den Käufern angefordert. Die Pflicht zur Beantwortung des Fragebogens ergibt sich aus § 197 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch – BauGB.

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung

Diagramm Kaufpreissammlung

Auf schriftlichen Antrag werden Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erteilt, wenn die Auskunft von einer mit der Wertermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten befassten Behörde oder von einem Sachverständigen für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens benötigt wird. Die im Rahmen von Auskünften übermittelten Daten sind anonymisiert und dürfen nur für den Zweck verwendet werden, zu dessen Erfüllung sie erteilt worden sind.

Unter folgendem Link können Sie auf dem landesweiten Portal service-bw.de eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung für Heidelberg beantragen: Onlineantrag

Weitere Infos

Bodenrichtwerte

×