Plakatieren auf den Kultursäulen
Kulturinstitutionen, die von der Stadt gefördert werden, sowie nicht kommerzielle Heidelberger Vereine und Gruppen, die kulturelle Veranstaltungen in der Stadt durchführen, können auf den Kultursäulen kostenlos für ihre in Heidelberg stattfindenden Veranstaltungen plakatieren.
Es stehen insgesamt 41 Kultursäulen zur Verfügung, die gleichmäßig im Stadtgebiet Heidelberg (Standortliste (110,1 KB)) aufgestellt sind.
So funktioniert das Plakatieren
Seit dem Jahr 2012 führt die Firma Ströer Deutsche Städte Medien GmbH die Plakatierung auf den Kultursäulen durch. Die Plakatierung erfolgt nach einem vorgegebenen Dekadenterminplan 2023 (101,1 KB). Das Veranstaltungsdatum muss innerhalb der Dekade liegen. Veranstaltungen, die über die Dauer einer Dekade hinaus stattfinden, können während der gesamten Veranstaltungszeit plakatiert werden. Die Plakatgröße beträgt maximal DIN A1. Kleinere Formate sollten grundsätzlich vermieden werden. Querformate sind ausgeschlossen.
Für die Plakatierung werden 44 Plakate benötigt.
Bitte beachten Sie, dass die Plakate gefaltet sein müssen. Dazu legen Sie das Plakat mit der bedruckten, lesbaren Seite vor sich und falten das Plakat von unten so weit nach oben, bis ein ca. 5 cm großer Rand verbleibt. Danach falten Sie das Plakat von rechts nach links und zwar ebenfalls so, dass links auch ein ca. 5 cm großer Rand verbleibt. Ein DIN A2 großes Plakat wird nur einmal von unten nach oben gefaltet bis oben ein ca. 5 cm breiter Rand verbleibt.
ACHTUNG:
Die Plakate müssen auf Affichenpapier gedruckt sein. Affichenpapier ist laut DIN 6730 weißes Druckpapier, holzfrei, nassfest, vollgeleimt, auch einseitig glatt, muss bedruckt und gefaltet im Wasser begrenzte Zeit lagerbar sein, bevor es angeklebt wird. Die Rückseite ist meistens blau. Das Flächengewicht beträgt in der Regel mindestens 115 g/m². Plakate, die auf normalem Kopierpapier oder Glanzdruckpapier gedruckt sind, können nicht plakatiert werden.
Die Plakate sind an den im Dekadenplan angegebenen Terminen beim
Bürger- und Ordnungsamt
Frau Eva-Maria Waldherr
Zimmer 1.05
Bergheimer Straße 69
69115 Heidelberg
abzugeben.
Bei Fragen zu den Kultursäulen wenden Sie sich bitte an:
Frau Eva-Maria Waldherr
Tel.: 06221 58 17433
E-Mail: plakatierung@heidelberg.de
Ob ein Plakat auf den Kultursäulen plakatiert werden kann, entscheidet das Bürger- und Ordnungsamt.
Wichtiger Hinweis
Nicht zulässig ist Werbung für Veranstaltungen, die gegen die geltenden Bestimmungen der Straf- und Ordnungswidrigkeitsgesetze, des Jugendschutzes, sonstige gesetzliche Vorschriften oder bestehende Urheberrechte verstoßen. Werbung für diskriminierende, sexistische, jugendgefährdende, volksverhetzende, rassistische und gewaltverherrlichende Veranstaltungen ist verboten. Dies gilt auch für Werbung für Veranstaltungen von verbotenen Parteien und Werbung, die vom Deutschen Werberat beanstandet wurde.
Produktwerbung darf auf den Plakaten nicht enthalten sein, insbesondere nicht für Tabak, Tabakerzeugnisse oder alkoholische Getränke.
Weitere Werbemöglichkeiten
Nach dem Werbeanlagenvertrag gewährt die Firma Ströer Deutsche Städte Medien GmbH für die Nutzung von Litfaßsäulen, City-Light-Poster und Mega-Light-Werbeanlagen ortsansässigen Vereinen und Gesellschaft die von der Stadt institutionell gefördert werden und ortsansässigen Vereinen und Gesellschaften kultureller und sportlicher Art für Hinweise ohne überwiegende Produktwerbung einen Nachlass von 50% auf die jeweiligen Grundpreise.
Ansprechpartnerin
Firma Ströer Deutsche Städte Medien GmbH
Frau Christine Brücken
Speicherstraße 57-59
60327 Frankfurt a.M.
Telefon: 069 1543-364
E-Mail: cbruecken@stroeer.de
Internet: www.stroeer.de