
Sperrmüllgegenstände
Damit alles mitgenommen wird
Bitte achten Sie darauf, dass die Sperrmüllgegenstände maximal 2 Meter lang und 50 kg schwer sein dürfen. Von den Gegenständen darf keine Verletzungsgefahr (z.B. durch hervorstehende Nägel) oder Gefahr der Fahrzeugbeschädigung ausgehen.
Bei Unklarheiten und Fragen erhalten Sie Auskunft unter Telefon: 06221 5829999 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 13 Uhr).
Das darf zum Sperrmüll
Sperrige Abfälle, die wegen ihrer Größe auch nach einer zumutbarer Zerkleinerung nicht in den normalen Abfallbehälter passen oder auf Grund der Materialien dort nicht hineingeworfen werden dürfen, wie zum Beispiel...
- elektrische Haushaltsgeräte (z.B. Kühlschrank, Herd, Waschmaschine), Computerteile
- Fahrradteile
- Holzgegenstände (keine Baumstämme)
- Metallschrott (z.B. Fahrräder, Kinderwägen)
- Möbel
- Ölofen (Ölöfen müssen komplett geleert sein und dürfen keine Flüssigkeit enthalten)
- Polster, Matratzen
- Teppiche und Fußbodenbelag
Das gehört nicht zum Sperrmüll
- Wertstoffe, wie Papier, Kartonagen, Textilien, Dosenschrott, Aluminium, Styropor
- Glas, Flachglas, Glasscheiben, Spiegel, Fensterrahmen mit Glas
- Bauschutt (auch Badkeramik: WC-Schüssel, Waschbecken), Tontöpfe, Porzellan
- Hausmüll / Restmüll lose oder in Säcken (zum Beispiel Tapeten, "Kleinkram")
- Abfälle, die zu schwer sind, um von zwei Personen getragen zu werden (maximal 50 Kilogramm) oder die wegen ihrer Größe (maximal zwei Meter) nicht in die Sammelfahrzeuge passen
- Asbesthaltige Abfälle (zum Beispiel Faserzementplatten/-kästen, Nachtspeicheröfen)
- Öltanks, die nicht von einer Spezialfirma gereinigt wurden (Nachweis beifügen);
- Schadstoffe - diese bitte zur Schadstoffsammlung bringen!
- KFZ-Wracks, Auto-Teile, Autoreifen, Autobatterien
- Holz aus Außenbereichen: Kostenpflichtige Abgabe bei einem privaten Entsorger; Information unter Telefon 06221 58-29999