Seit dem 24. November 2021 gilt für Besucherinnen und Besucher von städtischen Gebäuden – wie unter anderem das Rathaus und die Bürgerämter in den Stadtteilen - die 3G-Regel. Da nach dem von Bund und Ländern vorgesehenen Stufenplan ab dem 20. März 2022 alle strengeren Schutzmaßnahmen weitgehend enden sollen, wird diese Zugangsbeschränkung für städtische Gebäude ab dem morgigen Mittwoch, 16. März 2022, aufgehoben. Damit entfällt auch die Kontrolle des Impf-, Test-, oder Genesenennachweises an den Eingängen städtischer Verwaltungsgebäude. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske besteht weiterhin. In den Bürgerämtern wird der Besucherstrom weiter von Mitarbeitenden geregelt, um die Wahrung von Sicherheitsabständen zu gewährleisten.