Infektionszahlen
Gesamt *: 4.607 (+38)
Verstorben: 59 (0)
7-Tage-Inzidenz: 86,7 (73,1)
(Stand der Daten 17. April 2021, 18 Uhr)
Quelle: Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
In Klammern die Veränderung zum Vortag (16. April 2021).
Zur Veröffentlichung des Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg in Form eines PDF´s. Die Zahlen für Heidelberg finden Sie auf Seite 4. Die Zahlen werden täglich gegen 18 Uhr aktualisiert.
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Coronavirus-Pandemie
Die Lage in Heidelberg
Das Land Baden-Württemberg hat zum 19. April seine Corona-Verordnung geändert. Die voraussichtlichen Bestimmungen der sogenannten „Bundes-Notbremse“ sind bereits eingearbeitet. Die „Notbremse“-Verschärfungen greifen erst, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die 7-Tage-Inzidenz an drei Tagen in Folge über 100 liegt. In Heidelberg liegt die 7-Tage-Inzidenz seit Mitte März zwar konstant über dem Wert von 50 – aber nicht über 100. Maßgeblich sind die Zahlen des Landesgesundheitsamts (LGA). Entsprechend gelten in Heidelberg folgende Regelungen (Alle Regeln hier):
- Es dürfen sich maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammen leben, gelten als ein Hausstand.
- An Schulen gibt es eine inzidenzunabhängige Testpflicht (Zwei Tests pro Woche) für Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte Personal (mehr hier).
- Kindertagesstätten sind offen und bieten einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an.
- Die Teile des Einzelhandels, die nicht dem täglichen Bedarf zugerechnet werden (exakte Übersicht hier), dürfen nur sogenanntes „Click & Meet“ Kundinnen und Kunden können sich nur nach vorheriger Terminabsprache in einem festen Zeitfenster in einem Laden beraten lassen und einkaufen. Dabei darf nicht mehr als ein Kunde pro 40 Quadratmeter gleichzeitig anwesend sein.
- Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten können nur nach vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der Kontaktdaten besucht werden.
- Individualsport im Freien und auf Außen- und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder) mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten möglich. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
- Kontaktarmer Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist nur im Freien möglich.
- Regelmäßige Tests zählen zu den zentralen Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Die Stadt Heidelberg weitet gemeinsam mit Partnern die Testkapazitäten in der Stadt kontinuierlich aus. Übersicht der Testangebote in Heidelberg
Impfen
Die aktuelle Liste der Impfberechtigten veröffentlicht das baden-württembergische Sozialministerium. Ab Montag, 19. April, sind alle Personen ab 60 Jahren berechtigt und können sich für Termine anmelden. Die Terminvergabe läuft über die Hotline 116 117 oder www.impfterminservice.de.
Weitere Informationen:
Corona-Regeln in Baden-Württemberg auf einen Blick
Einzelheiten zur neuen Corona-Verordnung sind auf der Internetseite der Landesregierung, www.baden-wuerttemberg.de zusammengestellt.
Aktuelle Verordnung der Landesregierung
Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (gültig ab 12. April 2021)
FAQ zur Corona-Verordnung der Landesregierung
Aktuelle Änderungen der Verordnungen des Landes Baden-Württemberg
Weitere Informationen:
- Allgemeine Informationshotline der Stadt Heidelberg: 06221 321 8212
- Bürgerservice der Stadt Heidelberg: 06221 58 10580
- Bei Infektionsverdacht/Quarantäne/medizinischen Fragen: Gesundheitsamt – Rhein-Neckar-Kreis: www.rhein-neckar-kreis.de, Info-Telefon 06221 522-1881 (Montag bis Freitag, 7.30 bis 16 Uhr sowie Samstag und Sonntag 10 bis 14 Uhr).