Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Abteilung Geschäftsstelle Sitzungsdienste
Rathaus, Marktplatz 10
69117 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-1 05 90

Zur Ämterseite

Vermietung von städtischen Räumen an Parteien neu geregelt

42 der 54 untersuchten Räumlichkeiten bleiben für parteipolitische Veranstaltungen verfügbar

Politische Parteien, ihre Jugendorganisationen sowie Wählervereinigung wissen künftig ganz genau, welche städtischen Räumlichkeiten sie für ihre Veranstaltungen buchen können. Die Stadt Heidelberg hat in einer umfangreichen Erhebung 51 Häuser in städtischem Eigentum mit 54 entsprechenden Räumlichkeiten unter die Lupe genommen – und sie in drei Kategorien eingeteilt. In der ersten Kategorie stehen die Räumlichkeiten, die künftig für politische Veranstaltungen genutzt werden können, wenn sie von Orts- oder Kreisverbänden der hiesigen Parteien durchgeführt werden oder sich an das regionale Publikum richten. In Kategorie zwei stehen die Räumlichkeiten, bei denen eine Vermietung durch den jeweiligen Hauptmieter erfolgen kann – aber nicht muss. In Kategorie drei befinden sich die Räumlichkeiten, in denen keine parteipolitischen Veranstaltungen mehr stattfinden können (siehe Tabelle).

„Wir haben fast zwei Jahre lang die Räumlichkeiten bewertet und sehr viele Gespräche geführt. Einerseits wollen wir die politische Diskussion in städtischen Räumen natürlich ermöglichen. Das ist auch garantiert, denn in nur 12 der 54 Räumlichkeiten schließen wir politische Veranstaltungen künftig aus. Andererseits hat die Vergangenheit klar gezeigt, dass manche Häuser kontroverse politische Veranstaltungen einfach nicht verkraften. Wenn sich beispielsweise im Treppenhaus der Stadtbücherei verängstigte Kinder an wütenden Demonstranten vorbeiquetschen müssen, ist das nicht akzeptabel. Als Stadt müssen wir zudem den Gleichbehandlungsgrundsatz beherzigen. Das heißt: Wenn eine Partei mieten darf, dürfen es grundsätzlich alle. Eine qualitative Auswahl dürfen wir nicht vornehmen. Das ist anders bei den Räumern, die wir an einen Hauptmieter vergeben haben – der ist frei in seiner Entscheidung. All diese Aspekte haben wir in der neuen Regelung berücksichtigt“, erläutert Bürgermeister Hans-Jürgen Heiß.
 
Eine Sonderrolle spielen künftig die Stadthalle und der Spiegelsaal im Palais Prinz Carl. Die Stadthalle soll auch Partei-Veranstaltungen beherbergen können, die sich an ein überregionales Publikum richten und nicht von einer Partei mit Orts- oder Kreisbezug ausgerichtet werden. Damit werden in diesem Haus auch Landes- oder Bundesparteitage möglich. Den Spiegelsaal im Prinz Carl wiederum dürfen Parteien nur für repräsentative Veranstaltungen (Neujahrsempfang, Jubiläum) anmieten. Der Rest des Gebäudes Prinz Carl hingegen steht für parteipolitische Veranstaltungen künftig nicht mehr zur Verfügung. Das gilt ebenso für die Stadtbücherei, wo grundsätzlich Veranstaltungen mit politischem Ansatz nicht mehr stattfinden sollen. Das Literaturcafé in der Stadtbücherei ist davon ausgenommen, da es an einen Hauptmieter verpachtet ist, der frei über seine Mieter entscheiden kann.
 
Die Stadt hat einen Leitfaden für die Vermietung von Bürgersälen, Bürgerzentren und Bürgerhäusern erarbeitet. Dieser wird nach einem Beschluss des Gemeinderats noch um eine Selbstverpflichtung ergänzt. Demnach sollen Mieter mit ihrer Unterschrift erklären, dass ihre Veranstaltung keine rassistischen, antisemitischen, extremistischen oder antidemokratischen Inhalte haben werde. 

Weitere Infos

Tabelle zu öffentlichen Einrichtungen und Räumen für politische Parteien und Wählervereinigungen zum Download