Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Abteilung Geschäftsstelle Sitzungsdienste
Rathaus, Marktplatz 10
69117 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-1 05 90

Zur Ämterseite

Neue Wohngebäude in der Felix-Wankel-Straße: Gemeinderat beschließt Vorhabenbezogenen Bebauungsplan

In der Felix-Wankel-Straße 17-21 im Heidelberger Stadtteil Rohrbach werden drei neue Wohngebäude mit insgesamt 73 Wohnungen und einer Tiefgarage entstehen. Das hat der Gemeinderat am 26. März 2020 beschlossen. Er hat sowohl dem Vorhaben- und Erschließungsplan und vorhabenbezogenen Bebauungsplan, als auch dem zugehörigen Durchführungsvertrag zugestimmt.

Die neuen Gebäude in der Felix-Wankel-Straße haben jeweils vier Stockwerke sowie ein zurückspringendes Dachgeschoss. Die Größen der Wohnungen variieren zwischen 50 und 180 Quadratmetern. Von der insgesamt 5.800 Quadratmeter großen Wohnfläche sollen 20 Prozent preisgebunden bereitgestellt werden. Ein Teil der Flachdächer der Gebäude soll begrünt werden, der andere Teil wird mit Photovoltaikanlagen bestückt. Um ein Mehr an Artenschutz zu erreichen, wurde unter anderem mehr Fläche für Blühpflanzen auf der Freianlage, der Einsatz von Nisthilfen sowie Insektenschutz bei der Außenbeleuchtung in die Planung aufgenommen. Insgesamt sind 14 Baumpflanzungen vorgesehen.

Neben den drei Wohngebäuden wird außerdem eine Tiefgarage mit 86 Stellplätzen gebaut und es entstehen rund 150 Fahrradstellplätze. Auf Wunsch des Gemeinderats und des Bezirksbeirates Rohrbach wird der Gehweg entlang der Felix-Wankel-Straße auf der privaten Fläche von circa 1,5 auf etwa 2,5 Meter verbreitert.

Ursprünglich waren an der Felix-Wankel-Straße zwei Wohngebäude und eine Gewerbeeinheit geplant und genehmigt: Nach Start der Bauarbeiten hatte sich jedoch herausgestellt, dass die Nachfrage nach Wohnraum größer ist als nach Gewerbeeinheiten. Um das dritte Gebäude ebenfalls als Wohngebäude zu errichten, wurde die Anpassung des Bebauungsplans notwendig. Mit dem jetzigen Satzungsbeschluss wird der Bereich vom „Eingeschränkten Gewerbegebiet“ zum „Allgemeinen Wohngebiet“ geändert.