Förderprogramm „Umweltfreundlich mobil“ angepasst
Stadt vermeidet Doppelförderung – Änderungen bei Lastenrädern und Ladeinfrastruktur
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 5. Juni 2025 die Fortschreibung und Neuausrichtung des städtischen Förderprogramms „Umweltfreundlich mobil“ beschlossen. Ziel ist es, das erfolgreiche Programm fortzusetzen und zugleich gezielt dort einzuschränken, wo bereits Landes- oder Bundesförderungen bestehen. Dadurch wird der städtische Haushalt entlastet und eine Doppelförderung vermieden.
Seit 2005 unterstützt die Stadt Heidelberg mit dem Programm den Umstieg vom Auto auf umweltfreundliche Verkehrsmittel. Es umfasst unter anderem Zuschüsse für Lastenräder, Fahrräder, Pedelecs, Jobtickets und E-Taxis. Das Programm leistet einen wichtigen Beitrag zur Klimaneutralität, zur Luftreinhaltung und zur Lärmminderung. Die beschlossenen Änderungen sorgen nun für Planungssicherheit im Doppelhaushalt 2025/26 – bei einer voraussichtlichen Einsparung von rund 150.000 Euro.
Wesentliche Änderungen im Überblick:
- Lastenräder: Künftig können nur noch Privatpersonen und Vereine eine Förderung beantragen. Unternehmen, Freiberufler und öffentliche Einrichtungen können stattdessen Fördermittel des Bundes beantragen.
- Ladeinfrastruktur: Die Stadt streicht die Förderung von privater und öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Hier greift bereits die Elektromobilitätsförderung des Landes Baden-Württemberg.
Weitere Förderbausteine bleiben bestehen:
- Deutschland-Ticket nach Autoverzicht: Wer seinen Pkw in Heidelberg abmeldet oder verkauft, kann ein Deutschland-Ticket für ein Jahr kostenlos erhalten.
- 500-Euro-Prämie beim Wechsel: Alternativ zum Ticket erhalten Antragstellende 500 Euro beim Umstieg auf ein Lastenrad, Fahrrad, Pedelec, E-Roller oder E-Motorrad.
- Förderung von Lastenrädern: Bis zu 500 Euro Zuschuss für Elektro-Lastenräder, bis zu 300 Euro für muskelbetriebene Modelle, weiterhin für Privatpersonen und Vereine.
- Job-Ticket-Förderung: Einmalige Zuschüsse von bis zu 1.000 Euro bei erstmaliger Einführung eines Job-Tickets in Betrieben oder Vereinen.
- Firmenräder: Unternehmen mit Sitz in Heidelberg können bis zu zehn Fahrräder oder Pedelecs fördern lassen – mit maximal 400 Euro pro Fahrzeug.
- Fahrradabstellanlagen: Für überdachte Stellplätze mit mindestens fünf Plätzen gibt es bis zu 1.500 Euro, bei integrierter Ladetechnik bis zu 2.000 Euro.
- E-Taxi-Förderung: Für betrieblichen Mehraufwand beim Einsatz von lokal emissionsfreien E-Taxen erhalten Taxiunternehmen einmalige Zuschüsse in Höhe von bis zu 10.000 Euro.
Fördergrundsätze und Antragstellung
Die Förderungen erfolgen als Anteilsfinanzierung mit festen Höchstbeträgen. Zuschüsse sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wie etwa den Bezug von CO₂-neutralem Strom. Haushalte mit Heidelberg-Pass erhalten eine um 50 Prozent erhöhte Förderung. Die Anträge sind über das städtische Umweltamt einzureichen. Weitere Informationen zum Förderprogramm gibt es hier.