Fortschreibung des Wohnungsentwicklungsprogramms beschlossen
Gemeinderat unterstreicht Fokus auf Schwellenhaushalten / Unterstützung für gemeinschaftliche Wohnprojekte erhöhen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 5. Juni 2025 der Fortschreibung des Wohnungsentwicklungsprogramms mehrheitlich zugestimmt. Mit dem Beschluss wurde die Stadtverwaltung beauftragt, das Programm zu evaluieren und perspektivisch weiterzuentwickeln, um gezielter auf die Bedarfe von Haushalten im Schwellenbereich einzugehen – etwa durch neue Förderansätze wie gemeinschaftliche Wohnformen oder andere Modelle mit sozialem Mehrwert. Das Fördervolumen von insgesamt 400.000 Euro für die Jahre 2025 und 2026 wurde gleichzeitig um 100.000 Euro gekürzt und umfasst nun 300.000 Euro.
„Wir begrüßen den Beschluss des Gemeinderats zur Fortschreibung des Programms ausdrücklich – auch deshalb, weil zentrale Schwerpunkte wie die gezielte Unterstützung von Schwellenhaushalten bereits in die Konzeption eingeflossen sind“, sagt Norbert Großkinsky, Leiter der Stabsstelle „Team Strategische Wohnentwicklung“. „Gemeinschaftliche Wohnformen fördern wir zudem schon heute strukturell über das Programm hinaus – durch Beratung, Vernetzung, eine digitale Wohnbörse und die Berücksichtigung bei der Entwicklung der Konversionsflächen. Wir werden das Wohnungsentwicklungsprogramm wie bisher auch evaluieren und gezielt weiterentwickeln. Es ist ein starkes Signal, dass Verwaltung und Gemeinderat hier an einem Strang ziehen – für eine Wohnungsentwicklung, die vorausschauend plant und soziale Vielfalt ermöglicht.“
Schwellenhaushalte in den Fokus rücken
Mit der Fortschreibung des Wohnungsentwicklungsprogramms nach etwa zehn Jahren reagierte die Stadt auf die schwierigen Bedingungen am Wohnungsmarkt und möchte die derzeit unpraktikable Förderpraxis des Landes ausgleichen. Insbesondere sogenannte Schwellenhaushalte sollen unterstützt werden – diese haben keine Chance auf eine öffentlich geförderte Wohnung, aber dennoch große Schwierigkeiten, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Die folgenden Maßnahmen sind Teil des fortgeschriebenen Wohnungsentwicklungsprogramms. Explizit an Schwellenhaushalte richten sich die Programmbausteine:
- Bezahlbarer Mietwohnraum für Schwellenhaushalte: Die neue Mietwohnraumförderung in Heidelberg soll künftig in Kooperation mit Wohnbaugesellschaften angeboten werden. Sie richtet sich an junge Familien und Alleinerziehende, die keine öffentlich geförderten Wohnungen bekommen und sich auf dem teuren Wohnungsmarkt schwer versorgen können. Wohnbaugesellschaften erhalten einmalig 10 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, wenn sie diese dauerhaft an förderfähige Haushalte vermieten. Paare oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, die bestimmte Einkommens- und Wohnflächenobergrenzen nicht überschreiten, können zudem einen monatlichen Zuschuss von bis zu 2 Euro pro Quadratmeter beantragen.
Für Mieterhaushalte im Hospital-Areal wird es einen bedarfsabhängigen Mietzuschuss geben, der sicherstellt, dass die Mietbelastung 30 Prozent des Haushalts-Nettoeinkommens nicht überschreitet. Die Bedürftigkeit wird alle zwei Jahre überprüft und kann verlängert werden, wenn der Fördertopf dies zulässt. - Wohneigentum für Schwellenhaushalte: Das städtische Förderangebot soll angepasst werden, um junge Familien, Alleinerziehende und schwerbehinderte Menschen bei der Schaffung beziehungsweise bei dem Erwerb von Wohneigentum zu unterstützen. Wenn sie bestimmte Einkommens- und Wohnflächenobergrenzen nicht überschreiten, können sie eine Basisförderung von bis zu 20.000 Euro und zusätzlich 4.000 Euro pro Kind erhalten. Dies kann als Zinszuschuss (verbilligtes Darlehen) oder als Eigenkapitalzuschuss erfolgen.
- Schaffung von bezahlbarem Mietwohnraum: Mit einem neuen Zuschussprogramm möchte die Stadt Heidelberg private Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer dafür gewinnen, Flächen in ihrem Gebäudebestand erstmals oder nach langem Leerstand wieder dauerhaft zu Wohnzwecken zu vermieten. Sie erhalten einmalig 10.000 Euro; vermieten sie an Schwellenhaushalte, erhalten sie zusätzlich einmalig 3.000 Euro. Damit werden „verborgene“ Flächenpotenziale im Gebäudebestand aktiviert und ein besonderer Anreiz gegeben, sie an Schwellenhaushalte zu vermieten.
Barrierefreiheit bleibt ein wichtiges Ziel
Das Programm „Barrierefreie Lebenslaufwohnungen“ konzentriert sich nun auf Anpassungsmaßnahmen im Bestand. Demnach sollen komplette Geschosssanierungen mit 5.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst werden. Einzelne Wohneinheiten, die durch Nutzungsänderungen entstehen, erhalten einen Zuschuss von 3.000 Euro pro Wohneinheit. Individuelle Wohnungsanpassungen, wie der Umbau des Badezimmers oder der Einbau eines Treppenlifts, werden mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten, bis maximal 25.000 Euro pro Wohneinheit, unterstützt. Die barrierefreie Erschließung von Mehrfamilienhäusern im Bestand, beispielsweise durch den Einbau einer Rampe oder eines Fahrstuhls, wird ebenfalls mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten, bis maximal 50.000 Euro, gefördert.
Das Förderprogramm „Barrierefreiheit für öffentlich zugängliche Gebäude“ soll helfen, bestehende Barrieren abzubauen. Bezuschusst werden bauliche, technische und sonstige Maßnahmen, die den barrierefreien Zugang und die Nutzung von öffentlich zugänglichen Gebäuden ermöglichen. Dazu gehören beispielsweise die Umgestaltung des Eingangsbereichs, der Einbau von Rampen oder Hubliften, rollstuhlzugängliche Toiletten, abgesenkte Verkaufstheken und Orientierungshilfen für Sehbehinderte. Zuschüsse können bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten betragen, maximal 30.000 Euro pro Maßnahme.
Weiterer Programmbaustein / Heidelberger Schlossprämie eingestellt
Ein Zuschussprogramm für private Vermieter, die an transferleistungsempfangende Haushalte vermieten, wird fortgeführt. Die „Heidelberger Schlossprämie“ hingegen wurde eingestellt, da das Thema „Einbruchschutz“ mittlerweile etabliert ist.
Hintergrund: Unterstützung für gemeinschaftliche Wohnprojekte
Gemeinschaftliche Wohnprojekte bieten vielfältige Vorteile: Sie stärken den sozialen Zusammenhalt, fördern generationenübergreifendes und inklusives Wohnen und entlasten den Wohnungsmarkt. Für die Stadtentwicklung bringen sie innovative Nutzungskonzepte, fördern nachhaltige Quartiersstrukturen und wirken belebend auf neue Areale. Durch Beratungsangebote, Vernetzungsmöglichkeiten, digitale Plattformen – wie die Heidelberger Wohnbörse – und planerische Berücksichtigung schafft die Stadt Heidelberg fördernde Rahmenbedingungen, die gemeinschaftliches Wohnen gezielt unterstützen und langfristig zur sozialen und städtebaulichen Vielfalt beitragen.
Wohnbörse für Wohnungstausch, Vernetzung von Wohnprojekten und Wohnen für Hilfe
Die Heidelberger Wohnbörse unter www.heidelberg.de/wohnboerse ist seit Februar 2025 online. Auf der digitalen Wohnplattform der Stadt Heidelberg können Interessierte drei Funktionen nutzen:
- Mieterinnen und Mieter, die untereinander Wohnraum tauschen möchten, können sich finden; wenn die Wohnung beispielsweise im Alter zu groß geworden ist oder eine junge Familie mehr Platz braucht.
- Menschen, die an gemeinschaftlichem Wohnen interessiert sind, können sich hier miteinander vernetzen, Mitstreitende für ein Projekt suchen und neue Projekte anstoßen.
- Außerdem kann Wohnraum gegen Hilfe angeboten werden – zum Beispiel eine Einliegerwohnung oder ein Zimmer zur Untermiete im Gegenzug für Unterstützung im Haushalt.