Altkleider, Textilien und Schuhe
wieder verwerten
Seit vielen Jahren wird in Heidelberg ein flächendeckendes System zur getrennten Sammlung von Textilabfällen angeboten.
Ab dem 1. Januar 2025 gilt die Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle in Deutschland. Sie wird eingeführt, damit Textilien wiederverwendet oder nachrangig recycelt werden können. Mit Blick auf die EU-weite Einführung der getrennten Alttextilsammlung im kommenden Jahr werden die Mengen von minderer Qualität stark ansteigen, die einer Verwertung zugeführt werden müssen. Die geltende Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien wird daher mit Weitsicht und Qualitätsbewusstsein umgesetzt, um bestehende Sammelstrukturen nicht über die Maße zu belasten.
Konkret bitten wir die Bürgerinnen und Bürger verschmutzte oder anderweitig kontaminierte Textilien weiterhin über den Restabfall zu entsorgen. Altkleider, auch defekte, gehören in die Altkleidercontainer oder können auf allen Recyclinghöfen abgegeben werden. Ebenso Schuhe gebündelt.
Die Sammlung erfolgt über
- Einheitliche Altkleidercontainer bei einigen Glascontainer Standorten – Erkennbar an der bunten, runden Grafik und dem Hinweis auf die
ASZ (Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstätten Heidelberg) - Ökosäulen – Litfaßsäulen mit einem Einwurfschacht für Altkleider und Schuhe auf der Rückseite.
- Alle Recyclinghöfe

