Veranstaltungsanmeldung in Heidelberg – Was Sie wissen müssen
Sie planen eine öffentliche Veranstaltung in Heidelberg? Ob Stadtfest, Konzert oder Markt, jede Veranstaltung im öffentlichen Raum unterliegt bestimmten gesetzlichen Vorgaben und muss ggf. bei der Stadt Heidelberg angemeldet werden. Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Anmeldung, Genehmigungen und Zuständigkeiten für Sie zusammengestellt. Dieser FAQ-Katalog richtet sich an Veranstalter, Vereine, Agenturen und Privatpersonen und bietet eine erste Orientierung zu den Anforderungen in Heidelberg gemäß der Rechtslage in Baden-Württemberg. Für individuelle Beratung steht Ihnen die Gewerberechtsabteilung gerne zur Verfügung:
Ich plane eine Veranstaltung, wo beantrage ich meine Genehmigung?
Veranstaltungen auf städtischen Grünflächen (Wiesen, Parks, Neckarwiese) werden durch die Genehmigungsbehörde des Landschafts- und Forstamtes bearbeitet. Mit Alkoholausschank durch die Gewerberechtsabteilung beim Ordnungsamt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Weitere Infos zu Veranstaltungen des Landschafts- und Forstamts finden Sie hier.
Verkehrsveranstaltungen (wie bspw. Fahrradrundfahrten, Ausfahrten mit Autos, Motorrädern) werden durch die Verkehrsbehörde des Amtes für Mobilität bearbeitet. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Sonstige (ortsgebundene) Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen, sowie Märkte und Messen an anderen Örtlichkeiten werden durch die Abteilung Gewerberecht des Ordnungsamts bearbeitet.
Bei Veranstaltungen in städtischen Einrichtungen, ist die Nutzungsberechtigung vorab bei dem zuständigen Fachamt abzuklären (z.B. schulische Einrichtungen beim Amt für Schule und Bildung)
Bei der Anmeldung von grundrechtlich geschützten Versammlungen/Demonstrationen wenden Sie sich bitte an die Versammlungsbehörde: versammlungen@heidelberg.de
Welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung?
Name und Kontaktdaten des Veranstalters, Ort, Datum und Uhrzeit der Veranstaltung, Beschreibung der Veranstaltung, ggf. Sicherheitskonzept und Haftpflichtnachweis.
Ich habe Rückfragen zu meinem Antrag?
Gerne können Sie sich über den aktuellen Stand beim jeweils zuständigen Amt informieren (siehe Planung einer Veranstaltung).
Bei Rückfragen zu Anträgen beim Ordnungsamt stehen wir Ihnen gerne während unserer Sprechstunde zur Verfügung: Sprechstunde immer mittwochs von 9 bis 10 Uhr Bergheimer Straße 69, Heidelberg, Zimmer 1.14 Telefon: 06221 58-17302
Wie läuft das Verfahren bei Veranstaltungen, Messen / Märkten weiter?
Die eingereichten Unterlagen werden zunächst auf Vollständigkeit überprüft. Sollten in diesem Schritt noch Fragen auftauchen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Als nächstes werden diverse Fachämter am Genehmigungsverfahren beteiligt und deren Stellungnahmen eingeholt. Sind die Rückmeldungen eingegangen, kann ein Bescheids erstellt werden. Dieser geht Ihnen dann umgehend zu.
Ist der Ausschank von alkoholhaltigen Getränken geplant?
Werden alkoholische Getränke mit Gewinnerzielungsabsichten (über den Selbstkostenpreis, auch wenn Gewinn gespendet werden soll) an einer Veranstaltung mit einem besonderen Anlass ausgeschenkt, ist eine vorübergehende Gestattung für den Alkoholausschank notwendig. Für das Anbieten von Speisen und alkoholfreien Getränken ist keine gaststättenrechtliche Genehmigung notwendig; ebenso nicht für das Ausschenken von alkoholischen Getränken ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Werden mobile Toiletten für die Veranstaltung benötigt?
Für das Vorhalten von Toiletten und sanitären Einrichtungen ist der Veranstalter zuständig. Mobile Toiletten können bspw. über die Heidelberger Dienste bestellt werden.
Bestehen Lärmkonflikte?
Lärmkonflikte bei Veranstaltungen lassen sich vermeiden, wenn Lärmschutzaspekte bereits bei der Planung von Veranstaltungen bedacht und erforderliche Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen werden. Vor allem laute Musikveranstaltungen oder Veranstaltungen, die bis in die Nachtzeit nach 22.00 Uhr andauern, können hier besonders kritisch sein. In schwierigen Fällen kann die Einschaltung eines Lärmschutzsachverständigen erforderlich werden. Wichtig ist, dass die Nachbarn und die zuständige Polizeidienststelle vorab über die Veranstaltungen informiert werden. Die Vorgaben des Ordnungsamts zum Lärmschutz sind zu beachten.
Wer ist für die Beseitigung des anfallenden Mülls zuständig?
Für die Beseitigung des durch die Veranstaltung anfallenden Mülls ist der Veranstalter verantwortlich.
Wer überwacht die Vorgaben der Genehmigung, wenn es Probleme mit Veranstaltungen gibt?
Die Abteilung Gewerberecht überwacht als Genehmigungsbehörde die Einhaltung der Auflagen. Die Einsatzkräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) können entsprechend den Kapazitäten die Einhaltung der Auflagen der Veranstaltungsgenehmigungen im Rahmen der regulären Dienst- und Einsatzzeiten überprüfen. Außerhalb der Dienst- und Einsatzzeiten des KOD überwacht das jeweils örtlich zuständige Polizeirevier die Einhaltung der Auflagen:
Bei Großveranstaltung findet im Vorfeld der Veranstaltung eine Abnahme durch die Gewerberechtsabteilung statt.
Welchen Sanitätsdienst soll ich nehmen?
Welchen Sanitätsdienst Sie für Ihre Veranstaltung buchen, steht Ihnen frei, sofern er den notwendigen Umfang leisten kann und Sie nicht durch einen Vertrag (z. B. mit dem Verpächter) gebunden sind. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind unter anderem das DRK Heidelberg und/oder die Johanniter und/oder die DLRG.
Wann ist ein Sicherheitskonzept erforderlich?
Bei Großveranstaltung, bei denen sich mindestens 5000 Besuchern gleichzeitig auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten können, ist die Vorlage eine Sicherheitskonzepts grundsätzlich erforderlich. In Einzelfällen kann auch bei einer geringeren Besucherzahl die Vorlage eines Sicherheitskonzepts gefordert werden. Bei Bedarf findet eine Sicherheitsbesprechung mit allen Beteiligten Fachstellen statt.
Wer ist für die Sicherheit verantwortlich?
Der Veranstalter muss Ordner einsetzen und ggf. mit Polizei und Rettungsdiensten abstimmen.
Fallen Gebühren für die Anmeldung an?
Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Genehmigungen und Sondernutzungen können gebührenpflichtig sein.
An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zur Lebensmittelhygiene habe?
Für Fragen zur Lebensmittelhygiene wenden Sie sich bitte direkt an die Lebensmittelüberwachung der Veterinärabteilung des Ordnungsamts:
An wen wende ich mich, wenn ich einen Stromanschluss benötige?
Als Veranstalter haben Sie die Möglichkeit die Stadtwerke Heidelberg oder jede andere Elektrofirma zu kontaktieren, an den Sie den Auftrag erteilen möchten. Sollten Sie einen Stromanschluss im Bereich der Altstadt benötigen besteht die Möglichkeit Sie sich mit der Fa. Bürklin, Marstallstr.9, Tel.: 06221-23114 in Verbindung setzen. Für den Messplatz Heidelberg ist die Firma HMD-Elektrik Darmstadt Tel.: 06151-963062 zu beauftragen.
An wen wende ich mich, wenn ich einen Wasseranschluss benötige?
Das Setzen eins Wasserverteilers kann bei den Stadtwerken unter der Telefonnummer 06221-5135132 beantragt werden.
Wo bekomme ich Unterstützung und Beratung zu allgemeinen Fragen in Bezug zu Veranstaltungsgenehmigungen?
Das Team der Gewerberechtsabteilung berät Sie gerne. Sollten Sie weitere Fragen haben, die auf diesen Seiten nicht beantwortet werden, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Gewerberecht im Ordnungsamt: