Konsumverbotszonen nach § 5 CanG
Karte mit Cannabisverbotszonen jetzt online
Mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) am 1. April 2024 ist der Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit für Volljährige gestattet. Es gibt jedoch Einschränkungen, die zu beachten sind.
Um einen klaren Überblick zu ermöglichen, hat die Stadt Heidelberg eine Karte erstellt, welche die Verbotszonen im Stadtgebiet übersichtlich und anschaulich darstellt. Die Karte mit den Konsumverbotszonen ist im Geoportal der Stadt aufrufbar.
Die Karte ist eine wichtige Orientierungshilfe für Bürgerinnen und Bürger, Konsumentinnen und Konsumenten, Einsatzkräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) und der Polizei sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen. Sie hat aber keinen rechtlich verbindlichen Charakter. Aufgrund allgemeiner und situationsbedingter Verbotsregeln, bedarf es im Zweifelsfall immer einer Einzelfallprüfung.
Private Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sind nicht abschließend aufgeführt. Die Karte stellt daher keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Sie zeigt potenzielle Cannabiskonsumverbote im Umkreis von 100 Metern um Schulen, Kindergärten, Jugendzentren und Spiel-/Bolzplätze im Stadtgebiet Heidelberg. Die Nutzung der Karte erfolgt auf eigene Verantwortung. Andere Vorschriften, insbesondere Rauchverbote aufgrund des Landesnichtraucherschutzgesetzes sind von den Neuregelungen des Cannabisgesetzes (CanG) nicht umfasst und gelten weiterhin vollumfänglich.
