Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Abteilung Sicherheit und Ordnung
Bergheimer Str. 69
69115 Heidelberg

Weitere Infos und Ansprechpartner

Konsumverbotszonen nach § 5 CanG

Karte mit Cannabisverbotszonen jetzt online

Mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) am 1. April 2024 ist der Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit für Volljährige gestattet. Es gibt jedoch Einschränkungen, die zu beachten sind.

Um einen klaren Überblick zu ermöglichen, hat die Stadt Heidelberg eine Karte erstellt, welche die Verbotszonen im Stadtgebiet übersichtlich und anschaulich darstellt. Die Karte mit den Konsumverbotszonen ist im Geoportal der Stadt aufrufbar.

Die Karte ist eine wichtige Orientierungshilfe für Bürgerinnen und Bürger, Konsumentinnen und Konsumenten, Einsatzkräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) und der Polizei sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen. Sie hat aber keinen rechtlich verbindlichen Charakter. Aufgrund allgemeiner und situationsbedingter Verbotsregeln, bedarf es im Zweifelsfall immer einer Einzelfallprüfung.

Private Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sind nicht abschließend aufgeführt. Die Karte stellt daher keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Sie zeigt potenzielle Cannabiskonsumverbote im Umkreis von 100 Metern um Schulen, Kindergärten, Jugendzentren und Spiel-/Bolzplätze im Stadtgebiet Heidelberg. Die Nutzung der Karte erfolgt auf eigene Verantwortung. Andere Vorschriften, insbesondere Rauchverbote aufgrund des Landesnichtraucherschutzgesetzes sind von den Neuregelungen des Cannabisgesetzes (CanG) nicht umfasst und gelten weiterhin vollumfänglich.

Grundsätzliches Konsumverbot

Der Konsum durch Minderjährige (unter 18 Jahre) ist weiterhin überall verboten. Außerdem ist der Konsum überall in Gegenwart von Minderjährigen, sowie in und in der Nähe von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten und Spielplätzen untersagt. 

Darüber hinaus ist der Cannabiskonsum in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen grundsätzlich verboten. Dies gilt für den öffentlichen und privaten Raum.

Rechtslage

 Basierend auf § 5 Konsumverbot des Gesetzestextes:

  • Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten.
  • Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:
    • in Schulen und in deren Sichtweite
    • auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite
    • in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite
    • in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite
    • in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr
    • innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite

Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und Nummer 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.

Andere Vorschriften

Andere Vorschriften, insbesondere Rauchverbote aufgrund des Gesetzes zum Schutz der Gesundheit (GSG – Nichtraucherschutzgesetz), sind von den Neuregelungen des CanG nicht umfasst und gelten weiterhin vollumfänglich. Die Einnahme von Cannabis in Form des Rauchens (z. B. per Joint oder Shishas) fällt auch unter die Rauchverbote (z. B. in Gaststätten, Festzelten, usw.). Auch privatrechtliche Regelungen (z. B. Hausordnungen) können Sonderregelungen, Konsum- oder auch Mitführungsverbote enthalten.

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

Falls du mit einer Antwort von mir unzufrieden bist, dann klicke bitte oben im Chat-Bildschirm auf das Reset-Symbol (↺) und formuliere deine Frage gerne anders.

Du kannst auch aktiv an meiner Verbesserung mithelfen und dich bei Fragen, Unklarheiten oder Verbesserungsvorschlägen zu Lumi direkt an digitales@heidelberg.de wenden.

Die Privatsphäre und der Schutz personenbezogener Daten sind für uns ausgesprochen wichtig. Für die Beantwortung werden keine personenbezogenen Daten benötigt. Bitte gebe deswegen auch keine sensiblen oder personenbezogenen Daten in den Chat ein.

Solltest du uns diese dennoch im Chatverlauf mitgeben, werden wir sämtliche Informationen vertraulich behandeln. Bitte beachte deshalb die Datenschutzhinweise und beachte bitte zudem die allgemeinen Datenschutzhinweise für die Nutzung der Webseiten der Stadt Heidelberg unter folgendem Link: Datenschutz.

Lumi wird kontinuierlich weiterentwickelt

×