Für jeden Abfall
die richtige Tonne
Abfalltrennung lohnt sich für die Umwelt und erspart unnötige Kosten.
Jeder Haushalt in Heidelberg ist verpflichtet, den Restabfall, den Bioabfall, das Altpapier und die Verpackungen zu trennen. Dafür stellt die Stadt geeignete Behälter und Säcke zur Verfügung.
Solange ein Grundstück bewohnt ist oder bewirtschaftet wird, muss es an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sein.
- Abfallbehälter online beantragen oder ändern
Abfallbehälter können mit einem Online-Formular von der Eigentümerin, dem Eigentümer oder der Verwaltung beantragt oder geändert werden. Die Änderung erfolgt innerhalb von drei Wochen ab Eingang des Antrags. Abgerechnet werden die Behälter dann ab dem Tag, an dem sie aufgestellt oder eingezogen wurden. Nach der Umstellung wird ein geänderter Gebührenbescheid versandt.
Jede Änderung der Zahl, Art, Größe, des Rhythmus oder Service der Behälter kostet eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro.
Online-Bestellformular für private Haushalte und Objekte, die gemeinsam (privat- und gewerblich) genutzt werden
Online-Bestellformular für Gewerbebetriebe - Gebührenbescheide für Abfall und Gehwegreinigung auf Wunsch Online zuschicken lassen
Eigentümerinnen und Eigentümer können sich den Abfallgebührenbescheid oder den Gehwegreinigungsbescheid auf Wunsch online zusenden lassen. Damit entfällt dann der postalische Versand der Bescheide.
Antrag auf Onlineversand der Gebührenbescheide für Abfall und Gehwegreinigung - „Kundenportal Abfallwirtschaft“ - für den Blick in das eigene Gebührenkonto:
Das "Kundenportal Abfallwirtschaft" gibt Grundstückseigentümerinnen und –eigentümern einen Einblick in ihr persönliches Kundenkonto bei der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg. Das betrifft die Konten für die Abfall- und Gehwegreinigungsgebühren. Für den Zugriff braucht man die Kundennummer und das Vertragskonto. Beide Nummern sind auf Abfall- oder Gehwegreinigungsgebührenbescheid vermerkt. Für die Anmeldung benötigt man ein selbstgewähltes Passwort.
Antrag auf Onlineversand der Gebührenbescheide für Abfall und Gehwegreinigung