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Mitarbeiter der Sperrmüllmannschaft (Foto: Stadt Heidelberg)

Alte und sperrige Dinge?

Dafür gibt es die Sperrmüllabfuhr

Jeder Heidelberger Haushalt kann zwei Sperrmülltermine im Jahr kostenfrei in Anspruch nehmen. Eine Anmeldung ist zu den vorgegebenen Terminen möglich.
 

Eine gewünschte Sperrmüllabfuhr muss schriftlich angemeldet werden. Das geht ganz einfach über...

  • ... das Sperrmüllanmeldeformular online
  • ... per Post oder Fax (06221 58-29900) oder über
  • ... eine Anmeldekarte in den Bürgerämtern. 

Die Sperrmüllmenge darf bei jedem Termin nicht mehr als drei Kubikmeter betragen. Mengen, die darüber hinausgehen, werden nicht mitgenommen und müssen wieder zurückgeräumt oder kostenpflichtig auf Antrag nachgeholt werden. Sprechen Sie uns schon im Vorfeld an, wenn es abzusehen ist, dass die Sperrmüllmenge diesen Rahmen überschreitet.

Individuelle Sperrmülltermine aktuell nicht möglich

Die Anzahl der Sperrmüllanmeldungen hat sich in Heidelberg in den vergangenen Monaten stark erhöht. Die Kapazitäten der regelmäßig angebotenen Sperrmülltour sind momentan auf Wochen hin ausgelastet. Aktuell sind daher individuelle Termine, also eine gesonderte Abholung außerhalb der vorgegeben Termine (Express-Sperrmüll), nicht möglich. Sperrmüll kann jederzeit auf den Recyclinghöfen Kirchheim (Oftersheimer Weg), Wieblingen (Mittelgewannweg 2a) und Emmertsgrund (ehemalige Müllsauganlage, keine großen Elektrogeräte) abgegeben werden.

Nachmeldungen zur bestehenden Sperrmüllanmeldung

Sie haben vergessen, etwas zum Sperrmüll anzumelden? Kein Problem. Ergänzungen zur bereits bestehenden Anmeldung können ganz einfach telefonisch unter der zentralen Hotline 06221 58-29999 durchgegeben werden.
Bitte schicken Sie uns keine erneute Sperrmüllanmeldung. Diese zählt dann nämlich als ein eigener Termin. 

So wird Sperrmüll problemlos abgeholt?

Maximal drei Kubikmeter je Termin

Die Sperrmüllmenge darf bei jedem Termin nicht mehr als drei Kubikmeter betragen. Mengen, die darüber hinausgehen werden nicht mitgenommen und müssen wieder zurückgeräumt oder kostenpflichtig auf Antrag nachgeholt werden.

Grenzwerte: zwei Meter lang und 50 Kilogramm schwer

Die Sperrmüllgegenstände dürfen maximal 2 Meter lang und 50 kg schwer sein. Bitte achten Sie darauf, dass von den Gegenständen keine Verletzungsgefahr für die Mitarbeiter (z.B. durch hervorstehende Nägel) oder eine Gefahr der Fahrzeugbeschädigung ausgehen.

Reinigung nach der Abholung

Verschmutzungen und Abfallreste auf dem Gehweg oder der Straße müssen unverzüglich nach der Abholung von der anmeldenden Person wieder entfernt werden. 


Was gehört zum Sperrmüll und was nicht?

Zum Sperrmüll gehören sperrige Abfälle, die wegen ihrer Größe auch nach einer zumutbaren Zerkleinerung nicht in die normale Abfalltonne passen oder auf Grund der Materialien dort nicht hineingeworfen werden dürfen. Das sind zum Beispiel:

  • Elektrische Haushaltsgeräte
  • Holz und Holzgegenstände (keine Baumstämme)
  • Matratzen, Möbel, Polstermöbel
  • Metallschrott, Ölofen (Ölöfen müssen komplett geleert sein und dürfen keine Flüssigkeit enthalten)
  • Teppiche und Fußbodenbelag

Das darf nicht zum Sperrmüll

  • Glas, Glasscheiben, Spiegel, Fensterrahmen mit Glas
  • Bauschutt (auch Badkeramik: WC-Schüssel, Waschbecken), Tontöpfe, Porzellan
  • Restmüll lose oder Müllsäcke (zum Beispiel Tapeten, "Kleinkram")
  • Asbesthaltige Abfälle (zum Beispiel Faserzementplatten/-kästen, Nachtspeicheröfen) und Schadstoffe
  • Wertstoffe, wie Papier, Kartonagen, Textilien, Dosenschrott, Aluminium, Styropor
  • KFZ-Wracks, Auto-Teile, Autoreifen, Autobatterien

Hilfe bei der korrekten Entsorgung

Hier hilft das Abfall-ABC weiter. 


Sperrmüll bereitstellen

Bitte stellen Sie die Sperrmüllgegenstände am Abfuhrtag bis 6 Uhr früh an einem, für unsere Müllfahrzeuge gut anfahrbaren Platz bereit. Er sollte unmittelbar an der Grundstücksgrenze und gut sichtbar zu ebener Erde liegen.

Bitte trennen Sie den Sperrmüll nach Holz, Möbeln, Altmetall, Elektrogeräten und sonstigem Sperrmüll. 

Sperrmüll erst am Tag vor der Abholung bereit stellen

Sperrmüll darf frühestens am Tag vor dem Abholtermin bereitgestellt werden. Sperrmüll, der zu früh bereitgestellt wird, wird als Wilde Müllablagerung behandelt und ist eine Ordnungswidrigkeit, die verfolgt werden kann.
Außerdem stellen häufig die Nachbarn ihren Sperrmüll mit dazu, so dass der Sperrmüllberg wächst und die erlaubte Menge von 3 Kubikmeter überschrittenwird. Beachten Sie, dass Sie auch für die Entsorgung dieser Gegenstände zuständig sind.
Das können Sie vermeiden, indem Sie den Sperrmüll erst am Tag davor bereit stellen.    

Reinigung danach

Verschmutzungen und Abfallreste auf dem Gehweg oder der Straße müssen unverzüglich nach der Abholung von der anmeldenden Person wieder entfernt werden. 


Hilfe beim Bereitstellen

Wir helfen Ihnen die Möbel an die Straße zu stellen - Sperrmüll Vollservice

Manchmal fehlt es an Hilfe, um schwere Möbel und Geräte zum gewünschten Termin an den Fahrbahnrand zu stellen. Auf Wunsch stehen wir Ihnen tatkräftig zur Seite. 
Wenn Sie dies wünschen, benötigen wir neben Ihrer regulären Anmeldung einen formlosen aber schriftlichen Auftrag. Das Angebot ist kostenpflichtig. 


Sperrmüll in Großwohnanlagen

Wohnanlagen mit mehr als 20 Wohnungen erhalten über die Hausverwaltung separate Sperrmülltermine. Wenden Sie sich bitte an Ihre Hausverwaltung. Die öffentlichen Termine für die Stadtteile entfallen damit.


Gewerbesperrmüll

Eine Anmeldung kann ganz regulär über das Online-Anmeldeformular erfolgen. Weitere Informationen zu eventuell entstehende Kosten erhalten Sie telefonisch unter 06221 58-29999 oder per E-Mail unter gewerbeservice-abfall@Heidelberg.de 


Zu schade für den Müll? Gut für den Tausch- und Verschenkmarkt

Nicht mehr benötigte oder unbenutzte Gegenstände, die zu schade für den Müll sind, können über den Tausch- und Verschenkmarkt der Stadt Heidelberg im Internet getauscht oder verschenkt werden. Der kostenlose Online-Service kann jederzeit privat genutzt werden.

Das neue Onlineangebot der Stadt Heidelberg ist vernetzt mit den Tausch- und Verschenkmärkten der Stadt Mannheim und der „Abfallverwertungsgesellschaft des Rhein-Neckar-Kreises“ (AVR). Damit können Angebote und Gesuche in der gesamten Rhein-Neckar-Region eingesehen und genutzt werden.
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