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Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften

Ziegelhausen - Kammermusik-Campus

Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Ziegelhausen - Kammermusik-Campus (Quelle: Stadt Heidelberg)
Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Ziegelhausen - Kammermusik-Campus (Quelle: Stadt Heidelberg)

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Kammermusik-Campus nordwestlich der Benediktinerabtei Stift Neuburg zu schaffen.
Mit der Realisierung des Vorhabens soll das kulturelle Angebot der Stadt Heidelberg maßgeblich bereichert werden. In einem attraktiven, landschaftlich reizvollen Umfeld soll der Kammermusik-Campus die Möglichkeit bieten, öffentliche und private kulturelle (musikalische) Veranstaltungen durchführen zu können. Neben einem Konzertsaal sollen insbesondere verschiedene Probestätten und Übungsräume sowie Zimmer zur Beherbergung entstehen.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 5. Juni 2025 gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch beschlossen, im Bereich des Stiftswegs in Heidelberg- Ziegelhausen nördlich der Benediktinerabtei Stift Neuburg ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. 

Der Einleitungsbeschluss wurde am 2. Juli 2025 im "stadtblatt" ortsüblich bekannt gemacht.

Die Grenze des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist dem abgebildeten Lageplan zu entnehmen.

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sollen nunmehr im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch während einer Erörterungsveranstaltung am 7. Oktober 2025 um 19 Uhr in der Aula des Klosters Stift Neuburg in Heidelberg-Ziegelhausen öffentlich erläutert werden. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. 

Die Planunterlagen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan stehen in der Zeit vom 29. September 2025 bis einschließlich 24. Oktober 2025 unter "weitere Infos" zum Download bereit.
 
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen im Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung der Stadt Heidelberg, Verwaltungsgebäude Prinz Carl, Erdgeschoss, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, während des vorgenannten Zeitraums  einzusehen. 

Das Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung ist dienstags von 11 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags von 15 Uhr bis 17 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach terminlicher Absprache unter der Telefonnummer 06221 58 - 25150 oder per E-Mail unter bauberatung@heidelberg.de möglich.

Planen Sie mit!

Auskünfte und Erläuterungen zu den Planungsabsichten außerhalb der Öffnungszeiten werden nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221 58 - 23 174 erteilt.

Anregungen zur Planung können per E-Mail über das Kontaktformular, bei Bedarf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Erörterungsveranstaltung bzw. der Veröffentlichungsdauer im Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Forderung vorgebracht werden.

Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch haben Sie die Möglichkeit, mehrmals an der Planung mitzuwirken. Das Planungsrecht unterscheidet dabei die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) und die Veröffentlichung des Entwurfs (§ 3 Absatz 2 BauGB) eines (vorhabenbezogenen) Bebauungsplans. Die Details können Sie dem Regelablauf eines Bebauungsplanverfahrens entnehmen.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung haben Sie Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern, Hinweise abzugeben und Ihre Wünsche an die Planung zu formulieren. Für Rückfragen zu Ihren Äußerungen und Hinweisen durch die Mitarbeitenden des Amtes für Stadtentwicklung und Stadtplanung wäre es wünschenswert, wenn Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben. Die Kontakt-Mail hierzu finden Sie auf nebenstehender Visitenkarte.

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